Unser Unternehmen sieht sich der Praxis einer offenen internen Kommunikation und der Einhaltung hoher Standards verpflichtet. Aus diesem Grund hat unser Unternehmen dieses elektronische Hinweisgeberportal eingerichtet, welches es Ihnen ermöglicht, der internen Meldestelle unseres Unternehmens Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht mitzuteilen.
Unser Unternehmen hat die Aufgaben der internen Meldestelle der meibers.rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.kanzlei-meibers.de) übertragen. Eingehende Meldungen werden dort von Vertrauensanwälten bearbeitet. Die Vertrauensanwälte arbeiten unabhängig. Sie unterliegen zudem einem Vertraulichkeitsgebot nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Informationen über externe Meldeverfahren und einschlägige Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union finden Sie hier: https://www.kanzlei-meibers.de/informationen-hinweisgeberportal/
Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen finden Sie hier: https://www.kanzlei-meibers.de/datenschutz-hinweisgeberportal/
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.